Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Damit die MBCI-Ausbildungen für alle Teilnehmenden zu einem persönlichen 'Highlight und erfolgreichen Meilenstein in ihrem Leben werden können, beschreibt die MBCI hier MBCI Policies für ein harmonisches und friedvolles Miteinander vor.
Weitere Informationen finden Sie außerdem in den AGBs und dem Datenschutz.
Das MBCI unterstützt Menschen mit Behinderung und verpflichtet sich, behinderten Menschen den Zugang zu unseren Einrichtungen zu ermöglichen.
Darüber hinaus setzt sich das MBCI ein, Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu verhindern und gewährleistet Chancengleichheit in seinen Ausbildungen, Trainings und Coachings für alle qualifizierten Personen mit Behinderungen.
Das MBCI verpflichtet sich, angemessene Vorkehrungen in Übereinstimmung mit allen lokalen, staatlichen und bundesstaatlichen Gesetzen zu treffen.
Personen, die Fragen zu diesen Richtlinien haben oder eine Anpassung beantragen möchten, wenden sich bitte an Prof. Dr. Evelyn Albrecht, evelyn.albrecht@mbci.de.
Das Ziel des MBCI ist es, ein Lernumfeld zu schaffen, das den Bedürfnissen jedes einzelnen Teilnehmenden und KlientInnen gerecht wird.
Wir sind in der Lage, eine Vielzahl von Lernbehinderungen zu berücksichtigen, um unser Programm leichter zugänglich zu machen.
Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, ob Ihren Bedürfnissen entsprochen werden kann.
DEIJ steht für
Coaching erfordert einen offenen und antidiskriminierendes Mindset.
Aus diesem Grunde verpflichtet sich das MBCI der internationalen DEIJ-Initiative.
Das MBCI bekennt sich zu den Grundwerten Integrität, Exzellenz, Zusammenarbeit und Respekt.
Die Grundlage dieser Werte ist ein gemeinsames Engagement für Vielfalt, Zugehörigkeit und Gerechtigkeit.
Alle MBCI Mitarbeitende, MBCI-Coaches, MBCI-TrainerInnen und MBCI-DozentInnen haben sich zu diesen Grundsätzen verpflichtet und leben diese auch aus voller Überzeugung.
Auch die MBCI-KlientInnen und Teilnehmenden an den MBCI-Ausbildungen und Trainings verpflichten sich die DEIJ-Grundsätze zu leben und in ihrem Umfeld einzufordern.
Wir stellen Vielfalt, Einbeziehung, Zugehörigkeit und Gerechtigkeit in den Vordergrund jeder Entscheidung, die wir innerhalb unseres Institutes treffen.
Das MBCI begrüßt als ICF-Partner, dass auch der ICF Global Board of Directors im Juli 2020 die ICF-Erklärung zu Diversität, Inklusion, Zugehörigkeit und Gerechtigkeit verabschiedet hat. Diese Grundsatzerklärung spiegelt die Position wider, zu der jedes ICF-Mitglied, und jeder akkreditierte Anbieter aufgefordert wird, sich ihr anzuschließen.
Das MBCI verpflichtet sich die Anti-Diskriminierungs-Grundsätze einzuhalten und einzufordern.
MBCI-Grundhaltung
Alle Personen sind willkommen, unabhängig von Rasse, Alter, Religion, Hautfarbe, Glaube, nationaler Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität, Familienstand, Behinderung oder Veteranenstatus.
Zusammenarbeit
Kein MBCI-Mitarbeitender diskriminiert andere Personen aufgrund von Rasse, Alter, Religion, Hautfarbe, Glaube, nationaler Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität, Familienstand, Behinderung oder Veteranenstatus.
MBCI-Mitarbeitenden - Bewerbungsverfahren
Die Rekrutierung und Einstellung von MBCI-Mitarbeitende erfolgt ohne Diskriminierung einer Person aufgrund von Rasse, Alter, Religion, Hautfarbe, Glaube, nationaler Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität, Familienstand, Behinderung oder Veteranenstatus.
Das MBCI garantiert ein Anti-Diskriminierungs-Umfeld
Allen Mitarbeitern, Teilnehmern und Kunden muss ein Umfeld geboten werden, das frei von Diskriminierung und Belästigung ist.
Dies umfasst unter anderem Diskriminierung aufgrund von Rasse, Alter, Religion, Hautfarbe, Glaube, nationaler Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität, Familienstand, Behinderung oder Veteranenstatus.
MBCI toleriert kein Verhalten von Mitarbeitern, Teilnehmern, Klienten, Kunden und dergleichen, das die Fähigkeit einer Person, in einer angenehmen Umgebung zu lernen und sich zu entwickeln, unangemessen beeinträchtigt.
Wenn MBCI-Mitarbeiter, Teilnehmer und Kunden Diskriminierung melden möchten, wenden Sie sich bitte direkt an Prof. Dr. Evelyn Albrecht (evelyn.albrecht@mbci.de).
Wir werden allen Beschwerden und Berichten über unangemessenes Verhalten umgehend nachgehen.
Als ein von der ICF akkreditierter Anbieter hält sich MBCI an den Ethikkodex der International Coaching Federation und legt Wert darauf.
Der ICF-Ethikkodex beschreibt die ICF-Kernwerte, ethischen Grundsätze und Verhaltensstandards für alle ICF-Fachleute.
Die Erfüllung dieser ethischen Verhaltensstandards ist die erste der ICF-Kernkompetenzen im Coaching.
Mehr über den ICF-Ethikkodex können Sie hier lesen.
Darüber hinaus verpflichtet sich MBCI, mit Integrität und Transparenz zu handeln. Wir verpflichten uns selbst und unsere Teilnehmenden zu einem Höchstmaß an Integrität und bemühen uns um größtmögliche Transparenz, indem wir ausdrücklich auf Maßnahmen hinweisen, die wir ergreifen, um Programme auf ethische Weise anzubieten.
Wir lehnen manipulativen oder unehrlichen Verkaufstaktiken zutiefst ab und bemühen uns, einen sicheren und ethischen Verkaufsprozess zu gewährleisten. Außerdem bemühen wir uns um eine faire und gerechte Preisgestaltung für alle Programme, um den Zugang und die Qualität der Coaching-Ausbildung zu gewährleisten.
Der Erfolg in unseren MBCI New Learning Ausbildungen und Programm erfordert das volle Engagement aller Teilnehmenden. Mit der Anmeldung zu den Kursen verpflichten sich die Teilnehmenden, bei allen Modulen/ Trainings/Sitzungen vollständig anwesend zu sein und sich nach bestem Wissen und Gewissen zu beteiligen. Dazu gehört, dass sie pünktlich erscheinen, sich an den Verhaltenskodex halten und sich an den Kursaktivitäten beteiligen.
Anwesenheit
Damit der Teilnehmende die für die Zertifizierung erforderliche Mindestanzahl an Unterrichtsstunden absolvieren kann, ist es wichtig, dass jeder Teilnehmende bei allen Kurstreffen anwesend ist.
Wenn ein Teilnehmender aufgrund eines Notfalls oder wegen Krankheit nicht an einer Ausbildungseinheit oder Coaching-Sitzung teilnehmen kann, muss sich dieser Teilnehmende bitte umgehend mit seinem Dozenten und Prof. Dr. Evelyn Albrecht in Verbindung setzen.
Es wird vom Teilnehmenden erwartet, dass er/sie die Unterlagen der Lerneinheit vervollständigen, die Aufzeichnung der Lerneinheit durchsehen und eine Coaching-Sitzung außerhalb der Live-Sitzung absolvieren, um die versäumte Einheit nachzuholen.
Wenn Sie mehr als 4 Stunden des Kurses versäumen müssen, haben Sie die Möglichkeit, den verpassten Stoff mit der Kursleitung auf eigene Kosten nachzuholen oder sich für einen anderen Kurs anzumelden.
Bei manchen MBCI-Ausbildungen ist die individuelle Nachbesprechung mit dem Dozenten von bis zu 2 Modulen im Preis inbegriffen. Bei der Ausbildungsanmeldung wird das transparent kommuniziert.
Wenn Sie mehr als 2 Stunden des Mentor-Coachings versäumen, müssen Sie individuelle Mentor-Coaching-Sitzungen vereinbaren und bezahlen, um die erforderlichen 10 Stunden Mentor-Coaching zu absolvieren und die Anforderungen des internationalen Coaching-Verbandes zu erfüllen.
Anträge zu dieser Richtlinie werden von Fall zu Fall geprüft und müssen schriftlich an die Kursleitung und die MBCI-Institutsleitung gerichtet werden.
Engagement im Kurs
Die MBCI-Ausbildungen und Kurse sind so konzipiert, dass sie für die Teilnehmenden interaktiv und ansprechend sind. Es wird daher erwartet, dass Teilnehmende an den Ausbildungsaktivitäten teilnehmen, einschließlich des Dialogs mit der Kursleitung und den anderen Kursteilnehmenden, simulierten Coaching-Aktivitäten und Übungen zum Erfahrungslernen. Wenn ein Teilnehmender an einer Aktivität nicht teilnehmen kann, sollte sich dieser Teilnehmende bei der Kursleitung so schnell wie möglich darüber informieren. Weitere Einzelheiten kann der Teilnehmende dem Verhaltenskodex entnehmen.
Verhaltenskodex
Von den Teilnehmenden wird erwartet, dass sie sich in allen Lerneinheiten / Meetings professionell verhalten. Dies beinhaltet, ist aber nicht beschränkt auf:
Die Interessenten müssen formale Kriterien wie adäquate Hochschul- bzw. Berufsausbildung, mehrjährige Berufserfahrung u.ä. nachweisen können.
Außerdem werden die Interessenten in einem persönlichen Aufnahmegespräch ausgewählt; hierbei sind für ein erfolgreiches Gespräch der Nachweis von Kompetenzen wie Empathie, Fähigkeit zur Selbstreflexion und ein ethisches Menschenbild notwendig.
Im persönlichen Auswahlgespräch erhält der Interessent Feedback, ob er die für Coaching relevanten, aber nicht erlernbaren Kompetenzen mitbringt und somit eine Coaching Ausbildung für ihn sinnvoll ist.
Außerdem ist durch das persönliche Kennenlernen und Auswahl der Teilnehmer sichergestellt, dass die Ausbildungsgruppe heterogen in der Vita, aber homogen in der Teamarbeit sind.
Anmeldung
Nach einem positiv verlaufenen Bewerbungsgespräch erhält der Interessierte eine Einladung zur Anmeldung.
Die Anmeldung zu einer Ausbildung erfolgt nach Einsendung des ausgefüllten Anmeldeformulars.
Das MBCI akzeptiert Zahlungen per Überweisung. Alle Zahlungen erfolgen in Euro.
Erstattung
Die Stornierung einer Ausbildung muss mindestens 10 Wochen (oder ca. 60 Arbeitstage) vor dem Ausbildungsstart erfolgen, um eine vollständige Rückerstattung abzüglich einer Bearbeitungsgebühr zu erhalten. Bei Stornierungen, die weniger als 15 Tage vor dem Kurs erfolgen, besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung. Die schriftliche Stornierung wird an dem Tag wirksam, an dem die Stornierung bei MBCI eingeht. Die Rückerstattung erfolgt innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Stornierung oder des Rücktritts.
Änderungen der Anmeldung
Änderungen der Anmeldung, einschließlich des Austauschs von Teilnehmenden oder der Verlegung von Kursterminen, müssen mindestens 15 Tage vor dem Programmtermin vorgenommen werden. Teilnehmende können sich mit dem MBCI in Verbindung setzen, um ihre Anmeldung zu ändern.
Kursänderungen sind möglich, solange noch freie Plätze verfügbar sind.
Das MBCI ist bestrebt, eine gerechte Behandlung jeder Person zu gewährleisten und zu versuchen, etwaige Beschwerden zeitnah und fair zu lösen.
Die Teilnehmenden haben das Recht und die Möglichkeit, eine Beschwerde bezüglich der Präsentation oder des Inhalts, der Einrichtung oder des Verhaltens eines MBCI-Mitarbeitenden einzureichen.
Alle Beschwerden werden nach bestem Wissen und Gewissen bearbeitet, um weitere Probleme zu vermeiden.
Ein Verfahren für die Einreichung von Beschwerden sieht wie folgt aus:
Die Ausbildungen des MBCI sind so aufgebaut, dass kein teilweiser Abschluss vorgesehen ist. Es gibt dementsprechend keine Anerkennung von einzelnen Modulen über mehrere Jahre hinweg.
Der Teilnehmende muss den gesamten Kurs absolvieren, um eine Anerkennung zu erhalten.
Wenn Sie Fragen zu dieser Richtlinie haben, wenden Sie sich bitte an Prof. Dr. Evelyn Albrecht unter evelyn.albrecht@mbci.de.
Die Ausbildungen des MBCI sind von verschiedenen Berufsverbänden anerkannt.
Wir akzeptieren Teilanrechnungen von anderen Organisationen oder Programmen, die von den Verbänden ICF, DBVC, QRC, EMCC vergeben wurden, falls die Inhalte mit den Inhalten der jeweiligen MBCI-Ausbildung übereinstimmen.
ICF Anerkennung
Wenn Sie ein Programm der Stufe 1 bei einer anderen Organisation absolviert haben, werden wir Ihre absolvierten Stunden auf Ihr Programm der Stufe 2 anrechnen. Sie müssen einen Nachweis über den Abschluss der Stufe 1 erbringen, einschließlich der Organisation, der Anzahl der absolvierten Stunden, des Abschlusszertifikats und der Kontaktinformationen der Organisation oder des Trainers. Es kann sein, dass Sie je nach Bedarf um zusätzliche Details oder Unterlagen gebeten werden.
Das MBCI akzeptieren keine Teilanrechnungen von anderen Organisationen oder Programmen.
Auch wenn Sie ein Programm der Stufe 1 abgeschlossen haben, müssen Sie sich für das gesamte Programm der Stufe 2 anmelden.
Wenn Sie Fragen zu diesem Verfahren haben, nehmen Sie bitte zum MBCI Kontakt auf.
Wenn ein Teilnehmender aufgrund eines Notfalls oder wegen Krankheit nicht an einer Ausbildungseinheit oder Coaching-Sitzung teilnehmen kann, muss sich dieser Teilnehmende bitte umgehend mit seinem Dozenten und Prof. Dr. Evelyn Albrecht in Verbindung setzen.
Es wird vom Teilnehmenden erwartet, dass er/sie die Unterlagen der Lerneinheit vervollständigen, die Aufzeichnung der Lerneinheit durchsehen und eine Coaching-Sitzung außerhalb der Live-Sitzung absolvieren, um die versäumte Einheit nachzuholen.
Wenn Sie mehr als 4 Stunden des Kurses versäumen müssen, haben Sie die Möglichkeit, den verpassten Stoff mit der Kursleitung auf eigene Kosten nachzuholen oder sich für einen anderen Kurs anzumelden.
Bei manchen MBCI-Ausbildungen ist die individuelle Nachbesprechung mit dem Dozenten von bis zu 2 Modulen im Preis inbegriffen. Bei der Ausbildungsanmeldung wird das transparent kommuniziert.
Wenn Sie mehr als 2 Stunden des Mentor-Coachings versäumen, müssen Sie individuelle Mentor-Coaching-Sitzungen vereinbaren und bezahlen, um die erforderlichen 10 Stunden Mentor-Coaching zu absolvieren und die Anforderungen des internationalen Coaching-Verbandes zu erfüllen.
Anträge zu dieser Richtlinie werden von Fall zu Fall geprüft und müssen schriftlich an die Kursleitung und die MBCI-Institutsleitung gerichtet werden.